COVID-19 & Veranstaltungen

 

Allgemeines

Die Sicherheit und Gesundheit aller Anwesenden (Besucher*innen, Mitarbeiter*innen und Künstler*innen – die auch alle die 2G/2G+ Voraussetzungen erfüllen müssen) hat oberste Priorität. Aufgrund der nach wie vor dynamischen Lage können sich die Bestimmungen bis zum Veranstaltungstag immer nochmal ändern und müssen eventuell angepasst werden. Schaut also bitte auch am Veranstaltungstag nochmal auf unserer Homepage oder im Facebook-Event zur Veranstaltung vorbei.

Wichtig: Wenn ihr euch krank fühlt oder sogar Symptome habt, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten, bleibt bitte zuhause! Auch, wenn ihr in den 14 Tagen vorm Konzert Kontakt zu einer Covid-19-positiven Person hattet – zum Wohl aller anderen Menschen bleibt bitte zuhause. Wir verstehen, dass gerade nach dieser langen, konzertlosen Zeit niemand auf ein Konzert verzichten mag – im Interesse aller anderen Beteiligten müssen wir euch jedoch dringend dazu auffordern den Veranstaltungsort nicht mit einem Krankheitsgefühl zu betreten.

Wir behalten uns vor, zum Schutz aller Gäste, Besucher*innen von der Veranstaltung auszuschließen, die stark sichtbare Symptome einer Erkrankung zeigen.

Wo erfahre ich für welche Veranstaltungen die 2G+ Regel gilt?

Direkt auf der entsprechenden Veranstaltungsseite auf unserer Homepage (über dem Ticketbutton und unter den Zeiten am Ende der Seite) und im Facebook-Event zur Veranstaltung.

Welche Auflagen gelten auf 2G+ Shows?

Einlass nur für:

1) vollständig Geimpfte oder
2) Genesene sowie
3) Menschen mit einem ärztlichen Attest, dass sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen können, in Kombination mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 h ist.

• der entsprechende Nachweis kann nur über einen gültigen digitalen, oder auf Papier vorliegenden, „offiziellen“ QR-Code in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/ Reisepass/ Führerschein) erfolgen
• Kontaktdatenerfassung vor Ort (Corona-Warn-App oder Luca-App möglich), falls Tickets nicht personalisiert verkauft wurden.

PLUS

a) tagesaktueller, negativer Schnelltest aus einem anerkannten Testzentrum oder b) Tragen einer medizinischen Maske oder c) dauerhaft einzuhaltender Mindestabstand.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um eine 2G+ Veranstaltung besuchen zu dürfen?

Ihr müsst entweder vollständig geimpft oder genesen (28 Tage bis 6 Monate nach Infektion) sein. Wessen Genesung mehr als 6 Monate zurückliegt, muss zusätzlich eine in der EU anerkannte Impfung gegen Covid-19 nachweisen. Wer ein ärztliches Attest mitbringt, dass er/sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann plus negativem, digitalen PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 h) darf ebenfalls aufs Konzert.

Wichtig: Es werden nur digitale Impf- bzw. Genesungsnachweise mit QR-Code in Kombination mit eurem Personalausweis/Reisepass/Führerschein akzeptiert (kein gelber Impfpass o.ä.).

Du hast nur einen Nachweis auf Papier? Dann lass diesen bitte rechtzeitig vor der Veranstaltung bei deinem Arzt oder in der Apotheke digitalisieren. Welche Apotheken diesen Service anbieten, findest du hier: www.mein-apothekenmanager.de (Serviceleistung „Covid-19 Zertifikat“ auswählen). Wer kein Smartphone hat, kann gegen Gebühr (ca. 10 EUR) in einigen Apotheken auch eine Scheckkarte mit einem QR-Code seines Impfzertifikates bekommen.

Ihr müsst euch am Einlass mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass/Führerschein) identifizieren – ohne diesen können wir keine eurer weiteren Zugangsberechtigungen akzeptieren.

Für Kinder und Jugendliche gilt:

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von einem Nachweis (geimpft, genesen, getestet) ausgenommen.

Personen unter 18 Jahren können auch mit einem tagesaktuellen negativen Antigen-Test eingelassen werden. Für Schülerinnen und Schüler genügt der Schülerausweis, eine Schulbescheinigung, ein BVG-Schülerticket oder ein amtliches Dokument (Kinderreisepass, Kinderausweis) als Nachweis.

Was muss ich am Einlass vorzeigen?
  • Eintrittskarte
  • digitaler 2G-Nachweis
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • PLUS: dauerhaft medizinische oder FFP2-Maske tragen oder tagesaktueller, negativer Schnelltest aus einem Testzentrum
Warum wird der gelbe Impfpass nicht akzeptiert?

Zwingende Voraussetzung, eine Veranstaltung nach 2G+ stattfinden zu lassen, ist laut Gesetz ein digitaler Nachweis. Am Einlass wird daher nur der digitale Impfnachweis akzeptiert in Kombination mit eurem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis. 

Zählt ein negativer Corona-Test?

Nein. Einzige Ausnahmen:

Sofern ihr aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnt erhaltet ihr gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in Kombination mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) Einlass.

Auch Kinder & Jugendliche (unter 18 Jahren) erhalten gegen Vorlage ihres Schülerausweises oder eines negativen Schnelltests Eintritt und sind von einem Impfnachweis befreit.

Gibt es Ausnahmen für Personen, die sich nicht impfen lassen können/dürfen?

Ja. Sofern ihr aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnt erhaltet ihr gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in Kombination mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) Einlass.

Auch Kinder & Jugendliche (unter 18 Jahren) erhalten gegen Vorlage ihres Schülerausweises oder eines negativen Schnelltests Eintritt und sind von einem Impfnachweis befreit. Unter 6 Jahren wird kein Test benötigt.

Gibt es eine Kontaktdatenerfassung vor Ort?

In der Regel verkaufen wir unsere Tickets seit Monaten nur noch personalisiert, so dass ihr eure Daten für die Kontaktnachverfolgung bereits beim Ticketkauf eingegeben habt. Dennoch kann es vorkommen, dass vor Ort noch eine Kontaktdatenerfassung per Corona-Warn-App und Luca erfolgt.

KONZERTVERSCHIEBUNG & -ABSAGE AUFGRUND DES CORONA-VIRUS

Wo finde ich Informationen zu eventuellen Konzertverschiebungen?

Über unsere Kanäle (Facebook, Instagram, Website, etc.) informieren wir euch so schnell wie möglich über alle betroffenen Konzerte. Bitte beachtet hierbei, dass es aufgrund der aktuellen Lage auch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann.

Im Fall einer Konzertverschiebung – was passiert mit meinen Tickets?
  • Generell behalten alle bereits gekauften Tickets für den Ersatztermin ihre Gültigkeit.
  • Sollte die Show in eine andere Location verlegt werden, behalten bereits gekaufte Tickets auch für den neuen Veranstaltungsort ihre Gültigkeit.
  • Sollte es dir nicht möglich sein an dem Ersatztermin teilzunehmen, wende dich bitte umgehend an den jeweiligen Ticketanbieter bzw. die Vorverkaufsstelle, bei der das Ticket gekauft wurde.
  • Wurde das Ticket online über Eventim.de gekauft, könnt ihr über diesen Link eine Rückerstattung beantragen. Andernfalls wendet euch bitte an die Vorverkaufsstelle, bei der ihr das Ticket gekauft habt.
Im Fall einer Konzertabsage – was passiert mit meinen Tickets?

Wendet euch im Falle einer Absage eines Konzerts bitte an den jeweiligen Ticketanbieter bzw. die VVK-Stelle, bei der das Ticket gekauft wurde.

Falls das Konzert wie geplant stattfindet, kann ich meine Tickets trotzdem zurückgeben?

Nein, sollte keine offizielle Absage oder Verschiebung der Veranstaltung vorliegen, können Tickets für das Konzert nicht erstattet werden.

Für alle weiteren Fragen wendet euch bitte an: concert-concept@deag.de